Organe
Gemäß § 4 Absatz 1 Sächsisches Kulturraumgesetz (SächsKRG) sind
  • der Kulturkonvent
  • der Vorsitzende des Kulturkonventes
  • der Kulturbeirat
die Organe der ländlichen Kulturräume.

Der Kulturkonvent

Stimmberechtigte Mitglieder des Kulturkonventes im Kulturraum Vogtland-Zwickau sind:
  • Herr Dr. Christoph Scheurer, Landrat des Landkreises Zwickau
  • Herr Dr. Tassilo Lenk, Landrat des Vogtlandkreises
  • Frau Dr. Pia Findeiß, Oberbürgermeisterin der Stadt Zwickau
  • Herr Ralf Oberdorfer, Oberbürgermeister der Stadt Plauen

Der Kulturkonvent nimmt alle Aufgaben des Kulturraumes wahr, soweit nicht der Vorsitzende des Kulturkonventes oder der Kulturbeirat zuständig sind. Zu den Aufgaben des Kulturkonventes gehören insbesondere der Erlass der Satzung des Kulturraumes, die Feststellung des jährlichen Finanzbedarfes, die Finanzplanung, die Aufstellung der Förderliste, die Festsetzung der jährlichen Höhe der Kulturumlage, die Mittelverteilung und der Jahresabschluss (§ 4 Absatz 2 SächsKRG).

Als beratende Mitglieder gehören dem Kulturkonvent je zwei von den Kreistagen gewählte Vertreter sowie der Vorsitzende des Kulturbeirates an (§ 4 Absatz 3 Satz 1 SächsKRG). Darüber hinaus hat der Kulturkonvent am 07.05.2009 die Aufnahme weiterer beratender Konventsmitglieder gemäß § 4 Absatz 3 Satz 2 SächsKRG beschlossen. Dem Kulturkonvent des Kulturraumes Vogtland-Zwickau gehören somit folgende beratende Mitglieder an:

  • Herr Karl Weiß, Kreistag Landkreis Zwickau
  • Frau Elke-Gudrun Heber, Kreistag Landkreis Zwickau
  • Herr Mario Horn, Kreistag Vogtlandkreis
  • Frau Michaele Wohlrab, Kreistag Vogtlandkreis
  • Herr Dr. Claus-Steffen Reitzenstein, Stadtrat Stadt Zwickau
  • Herr Jens Heinzig, Stadtrat Stadt Zwickau
  • Herr Constantin Eckner, Stadtrat Stadt Plauen
  • Herr Hansgünter Fleischer, Stadtrat Stadt Plauen
  • Herr Mario Zenner, Vorsitzender des Kulturbeirates

Der Vorsitzende des Kulturkonventes

Im Rahmen der 1. Sitzung des Kulturkonventes des Kulturraumes Vogtland-Zwickau am 04.11.2008 wurde

Herr Dr. Christoph Scheurer
Landrat des Landkreises Zwickau
Landratsamt des Landkreises Zwickau
Robert-Müller-Str. 4-8
08056 Zwickau

zum Vorsitzenden des Kulturkonventes gewählt. Stellvertretender Konventsvorsitzender ist Herr Dr. Tassilo Lenk, Landrat des Vogtlandkreises.

Der Vorsitzende des Kulturkonventes führt die laufenden Geschäfte des Kulturraumes und vertritt ihn nach außen.

Der Kulturbeirat

Nachfolgende Kultursachverständige wurden gemäß § 4 Absatz 7 SächsKRG für den Zeitraum vom 01.07.2009 bis 30.06.2013 durch den Kulturkonvent in den Kulturbeirat des Kulturraumes Vogtland-Zwickau berufen:

  • Sparte Darstellende Kunst
    • Volker Arnold, Geschäftsführer Theater Plauen-Zwickau gGmbH
    • Gabriele Bocek, Pädagogin und künstl. Leiterin Mondstaubtheater Zwickau
    • Stefan Fraas, GMD und Intendant der Vogtland Philharmonie Greiz/Reichenbach
  • Sparte Musik
    • Henk Galenkamp, KMD und Domkantor am Dom St. Marien in Zwickau
    • Ulrich Meier, KMD und Kantor der Ev.-luth. St. Laurentius-Kirchgemeinde Auerbach
    • Florian Merz, GMD, Intendant und Geschäftsführer der Chursächsischen Veranstaltungs
      GmbH / Chursächsischen Philharmonie e.V. Bad Elster
    • Dr. Gerd Stiehler, Stellv. Geschäftsführer Trägerverein Europäisches Gymnasium / Freie Jugendkunstschule Waldenburg
  • Sparte Musikschulen
    • Andreas Häfer, Leiter Musikschule Vogtland
    • Thomas Richter, Leiter Robert-Schumann-Konservatorium Zwickau
  • Sparte Museen, Sammlungen, Ausstellungen
    • Gerd Naumann, Dipl.-Museologe / Vogtlandmuseum Plauen
    • Steffen Winkler, Direktor Museum und Kunstsammlung Schloss Hinterglauchau
  • Sparte Soziokultur, Kultur- und Kommunikationszentren, Heimatpflege
    • Jens Pfretzschner, Geschäftsführer Vogtland Kultur GmbH
    • Mario Zenner, Geschäftsführer Alter Gasometer e.V.
  • Sparte Bildende Kunst
    • Andreas Rudloff, freiberufliche Tätigkeit Grafik und Malerei, Lehrtätigkeit BSZ e.o.plauen
    • Michaela List, Keramikerin, Designerin & Malerin
  • Sparte Bibliotheken und Literatur
    • Günther Reichel, Direktor Vogtlandbibliothek Plauen
    • Ingrid Honomichl, Leiterin Stadt- und Kreisbibliothek Hohenstein-Ernstthal
  • Vertreter der Kulturverwaltungen der beschließenden Kulturraummitglieder
    • Wilfried Stoye, Leiter Kulturamt der Stadt Zwickau
    • Dr. Gerd Drechsler, Leiter Dezernat III – Jugend, Schule, Kultur und Sport des Landkreises Zwickau
    • Gabriele Klug, Sachgebietsleiterin Kultur und Sport des Landratsamtes Vogtlandkreis
    • Friedrich Reichel, Leiter des Kulturbetriebs der Stadt Plauen

Die Beiratsmitglieder haben am 27.10.2009 Herrn Mario Zenner zum Vorsitzenden des Kulturbeirates sowie Herrn Andreas Häfer zum Stellvertretenden Vorsitzenden des Kulturbeirates gewählt.

In nichtöffentlichen Sitzungen beraten die Beiratsmitglieder insbesondere über die vorliegenden Anträge auf Zuwendungen aus dem Kulturraum Vogtland-Zwickau und legen dem Kulturkonvent Empfehlungen zur Förderung der jeweiligen Einrichtungen, Projekte und Maßnahmen vor. In seiner Arbeit wird der Kulturbeirat vom Kultursekretariat unterstützt (§ 4 Abs. 10 SächsKRG). Die Beiratsmitglieder sind ehrenamtlich tätig.

Die ehrenamtlichen Mitglieder im Kulturkonvent und im Kulturbeirat erhalten für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung. Grundlage bildet die Entschädigungssatzung des Kulturraumes Vogtland-Zwickau.

SATZUNG

über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten im
Kulturraum Vogtland-Zwickau (Entschädigungssatzung)


Aufgrund von § 21 Abs. 1 und 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (Sächsische Gemeindeordnung – SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2003, SächsGVBl. S. 55, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. Juni 2009, SächsGVBl. S. 323, 325 in Verbindung mit § 6 Abs. 1 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) vom 19. August 1993, SächsGVBl. S. 815, zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 26. Juni 2009, SächsGVBl. S. 323, 325 in Verbindung mit § 47 Abs. 2 SächsKomZG in Verbindung mit § 1 Abs. 5 SächsKRG hat der Kulturkonvent des Kulturraumes Vogtland-Zwickau am 17. November 2009 folgende Satzung beschlossen:

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Entschädigungssatzung gilt:

  1. für die in den Kulturbeirat des Kulturraumes Vogtland-Zwickau berufenen, ehrenamtlich tätigen Mitglieder und
  2. für die beratenden Mitglieder des Kulturkonventes.

(2) Abweichend von Absatz 1 gilt § 2 nicht für Mitglieder des Kulturbeirates, die bei den Verwaltungen der Mitglieder des Kulturraumes beschäftigt sind.

§ 2 Aufwandsentschädigung

(1) Ehrenamtlich Tätige gemäß § 1 Nr. 1 dieser Satzung erhalten eine Aufwandsentschädigung für die Teilnahme an den Sitzungen des Kulturbeirates sowie der Regionalbeiräte. Ehrenamtlich Tätige gemäß § 1 Nr. 2 dieser Satzung erhalten eine Aufwandsentschädigung für die Teilnahme an den Sitzungen des Kulturkonventes.

(2) Die Aufwandsentschädigung für die Teilnahme beträgt je Sitzung 10,00 EUR.

(3) Die Aufwandsentschädigung wird auf der Grundlage eines von den ehrenamtlich Tätigen vorzulegenden Grunddatenblattes halbjährlich durch den Kulturraum erstattet.

(4) Wird die Sitzungsteilnahme der beratenden Konventsmitglieder durch deren Stellvertreter wahrgenommen, erhält dieser im Einzelfall ebenfalls auf der Grundlage eines vorzulegenden Grunddatenblattes die Aufwandsentschädigung.

§ 3 Reisekostenvergütung

(1) Für die Teilnahme an den Sitzungen des Kulturkonventes, des Kulturbeirates, der Regionalbeiräte und der Arbeitsgruppen des Kulturbeirates erhalten die ehrenamtlich Tätigen eine Reisekostenvergütung nach den Vorschriften des Sächsischen Reisekostengesetzes (SächsRKG) vom 12. Dezember 2008, SächsGVBl. S. 866, 876, in der jeweils geltenden Fassung. Alle weiteren Informationen sind den Formularen des Kulturraumes Vogtland-Zwickau und dem dazugehörenden Hinweisblatt zu entnehmen (siehe Anlage).

(2) Reisekostenvergütung wird nur auf der Grundlage eines durch den Kulturraum genehmigten Dienstreiseantrages gewährt. Dieser Antrag wird durch das Kultursekretariat zur Verfügung gestellt und gilt grundsätzlich für das gesamte Kalenderjahr.

(3) Zur Erstattung der Reisekosten ist eine Abrechnung auf den Formularen des Kulturraumes entsprechend der Anlage zur Satzung vorzunehmen und innerhalb von 6 Monaten nach Beendigung der Dienstreise beim Kultursekretariat vorzulegen. Der Anspruch erlischt, wenn nicht innerhalb dieses Zeitraumes die Reisekostenabrechnung eingereicht wurde.

§ 4 Inkrafttreten

Diese Entschädigungssatzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2009 in Kraft.


Zwickau, 17.11.2009

Dr. C. Scheurer
Landrat und Konventsvorsitzender

Anlagen:
Grunddatenblatt als PDF zum Ausdrucken PDF
Dienstreiseantrag als PDF zum Ausdrucken PDF
Dienstreiseabrechnung als PDF zum Ausdrucken PDF
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