Förderschwerpunkte

Anlage zur Förderrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen durch den Kulturraum Vogtland-Zwickau vom 07.05.2009

Regionale Förderschwerpunkte

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Sparte 3210 Museen, Sammlungen und Ausstellungen

  1. Institutionell gefördert werden können ausschließlich Einrichtungen, die ein fachwissenschaftliches Profil ausweisen und den Richtlinien der ICOM-Definition entsprechen:

    „Ein Museum ist eine gemeinnützige, ständige, der Öffentlichkeit zugängliche Einrichtung, im Dienste der Gesellschaft und ihrer Entwicklung, die zu Studien-, Bildungs- und Unterhaltungszwecken materielle Zeugnisse von Menschen und ihrer Umwelt beschafft, bewahrt, erforscht, bekannt macht und ausstellt.“
    (International Council of Museums 2004)

    Im Sinne dieser Definition müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:
    1. Auf der Grundlage einer wissenschaftlichen Konzeption sowie einer entsprechenden Satzung muss die museale Sammlung sowie die Sammlungs- und Forschungsarbeit der Einrichtung über den lokalen Bezug hinausgehen.
    2. Der überwiegende Sammlungsbestandteil muss von regionaler und überregionaler Bedeutung sein bzw. über ein regionales oder überregionales Alleinstellungsmerkmal verfügen.
    3. Die Einrichtung muss hauptamtlich von einem Hochschulabsolventen geleitet werden, der über einen Abschluss einer dem Museumsprofil entsprechenden Fachrichtung verfügt.
    4. Im Interesse einer wirkungsvollen und zielgerichteten Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit ist die museumspädagogische Betreuung der Einrichtung zu gewährleisten.
    5. In Umsetzung der konservatorischen und restauratorischen Aufgaben der musealen Einrichtung muss eine kontinuierliche, kalenderjährlich fortlaufende Restaurierungsarbeit nachweisbar sein.
    6. Die fachwissenschaftliche Durchdringung der Sammlung (Katalogisierung) soll auf dem jeweils höchstmöglichen Stand erfolgen.
    7. Zur Popularisierung der Sammlung und deren fachwissenschaftlichen Bearbeitung ist eine kontinuierliche Publikationstätigkeit nachzuweisen.
  2. Der Kulturraum kann technische Schauanlagen fördern, wenn sie musealen Charakter tragen und die unter Pkt. 1 genannten Voraussetzungen mehrheitlich erfüllen.
  3. Als museumsspezifische Projekte sind insbesondere förderfähig
    • der Erwerb oder die Restaurierung von sammlungsrelevanten Exponaten mit regionaler und überregionaler Bedeutung
    • die Ausschreibung bundesweiter Wettbewerbe und Durchführung von Sonderausstellungen
    • Personal- und Sachkosten für Werks- und Zeitverträge zur Realisierung fachwissenschaftlicher Projekte
  4. Ständige Ausstellungen können institutionell gefördert werden, wenn diese
    • über ein regional oder überregional bedeutsames Alleinstellungsmerkmal verfügen,
    • professionell gestaltet sind
    • über eine fachwissenschaftliche Ausstellungskonzeption verfügen und
    • eine kontinuierliche fachwissenschaftliche Betreuung (durch eigenes Personal oder durch externe Fachkräfte) nachweisen.

Sparte 3310 – Darstellende Kunst

  1. Institutionell können Orchester sowie Theater mit und ohne Ensemble gefördert werden.
    Diese müssen gekennzeichnet sein durch
    • regelmäßige, künstlerisch anspruchsvolle Angebote insbesondere des Musik- und Sprechtheaters, des Balletts sowie im Konzertwesen, vorwiegend im und für den Kulturraum
    • eigene Spielpläne mit Abonnements und festen Reihen sowie damit verbundene regelmäßige Benutzung des Orchestergrabens und der festinstallierten Theaterbestuhlung
    • einem überwiegenden Teil an Eigeninszenierungen und Veranstaltungen in Eigenregie
    • ein ausgewogenes, breites Genre-Spektrum
    • Anbindung bzw. Unterstützung vielfältiger kulturell-künstlerischer Aktivitäten der Region
  2. Als Projekte können insbesondere solche Maßnahmen gefördert werden,
    • die eine künstlerisch-kreative Selbstbetätigung besonders von Kindern und Jugendlichen ermöglichen und fördern
    • die den Zugang zu Kunst und Kultur erleichtern und/oder neue Ausdrucks- und Kommunikationsformen beinhalten sowie
    • regional bedeutsame Festivals der Berufs- und Laienkunst

Sparte 3320 – Musikpflege

Sachgebiet instrumentale und vokale Laienmusik

Der Kulturraum fördert das laienmusikalische Schaffen insbesondere durch die Unterstützung der Nachwuchsarbeit in Vereinen, Gruppen, Orchestern und Ensembles.

Für eine Projektförderung müssen mehrheitlich Voraussetzungen und Bedingungen erfüllt und nachgewiesen werden, die gekennzeichnet sind durch
  • Qualitätsnachweise durch Konzerte mit regionaler und überregionaler künstlerischer Wirksamkeit
  • Teilnahme an Wettbewerben und Workshops bzw. Wertungs- und Kritikvorspielen
  • Auseinandersetzung mit anspruchsvoller und(oder regional bedeutsamer und/oder historisch wertvoller Musikliteratur
  • gezielte Nachwuchsgewinnung und –qualifizierung
  • qualifizierte künstlerische Anleitung
  • regelmäßige Probentätigkeit
Sachgebiet Kirchenmusik

Kirchen sind sowohl von ihrer Bausubstanz her Zeugen Jahrhunderte alter Baukultur als auch durch ihre Veranstaltungen wesentliche Träger aktiver Kulturarbeit im Kulturraum.

Folgende Projekte können daher insbesondere gefördert werden:
  • Oratorien- und Kantatenaufführungen sowie Chor- und Orgelkonzerte als kulturelle Höhepunkte, auch unter Einbeziehung von Musikern und Chören der Region
  • bedeutende kirchenmusikalische Aufführungen mit überregionaler Wirksamkeit
Sachgebiet Festivals, Wettbewerbe und Kulturpreise

Insbesondere können gefördert werden

  1. regelmäßig durchgeführte Kulturfestivals und –wettbewerbe, die überwiegend Wirksamkeit im Kulturraum besitzen und
    • der Bewahrung, Pflege und Entwicklung regionaler Traditionen und/oder
    • dem Ausbau und der Pflege überregionaler und internationaler Kontakte dienen
    • eine Förderung des künstlerischen Nachwuchses auf verschiedenen Gebieten zum Ziel haben.
  2. Die Vergabe von Ehren- und Förderpreisen, die mit dem Namen und der Leistung bedeutender, aus der Region hervorgegangener Persönlichkeiten verknüpft sind und der Würdigung bzw. Anregung außergewöhnlicher Leistungen dienen.

Sparte 3330 - Musikschulen

  1. Institutionell können Musikschulen gefördert werden, die Mitglied im Verband Deutscher Musikschulen (VdM) sind und dessen qualitätsorientierte Richtlinien erfüllen. Die Förderung zielt dabei auf eine anteilige Zuwendung auf die Gesamtwochenstundenzahl der geleisteten Unterrichtstätigkeit durch hauptamtliche Lehrkräfte sowie Honorarkräfte mit einer staatlichen Prüfung als Musiklehrer. Maßstab ist dabei die Stundenzahl á 45 Minuten zum Stichtag 31.12. des Vorjahres (analog zur Statistik des VdM)
  2. Als Projekte können insbesondere gefördert werden:
    • Gemeinsame Veranstaltungen von Musikschulen mit anderen Kultursparten
    • Mitwirkung von Orchestern, Ensembles oder Solisten an künstlerisch bedeutsamen Wettbewerben, Festivals o. ä.
    • Veranstaltungen mit ausländischen Partnern im Kulturraum
    • Veranstaltungen, die der Gewinnung künstlerischen Nachwuchses dienen

Sparte 3410 – Heimat- und Brauchtumspflege

Gefördert werden können kulturelle Projekte, die sich durch eine regionale, nicht quartierbezogene Ausstrahlung und Bedeutung auszeichnen und sich auf der Grundlage der freiheitlich-demokratischen Grundordnung mit

  • der Bewahrung, Erforschung, Pflege und Weiterentwicklung regionaler kulturelle Traditionen auf allen Gebieten der Volkskultur und/oder
  • mit der Pflege, Vermittlung und Verbreitung von Sitten und Gebräuchen beschäftigen.

Besondere Berücksichtigung erlangen Förderanträge, die Kinder und Jugendliche aktiv in die Projekte integrieren.

Sparte 3421 Bildende Kunst

  1. Institutionell gefördert werden können:
    • hauptamtlich geleitete, regelmäßig geöffnete nichtkommerzielle Galerien mit regionaler Ausstrahlung
    • Künstlerhäuser und Künstlerwerkstätten, die Künstlern und dem künstlerischen Nachwuchs der Region offen stehen und unter künstlerischer Leitung/Anleitung betreut werden.
  2. Folgende Projekte können insbesondere gefördert werden:
    • Galerietätigkeit eines gemeinnützigen Vereins mit Jahresplan und regelmäßigen Öffnungszeiten,
    • Ausstellungen gemeinnütziger Vereine mit öffentlichen Charakter,
    • Lehrgänge mit Werkstattcharakter, die besonders der Gewinnung und Qualifizierung künstlerischen Nachwuchses dienen,
    • Kataloge und Ausstellungen zur Würdigung und Förderung bedeutender Künstler des Kulturraumes als einmalige Künstlerförderung,
    • Künstlersymposien mit Arbeitscharakter, dessen Werke und Ergebnisse zur Bereicherung des Kulturraumes beitragen

Sparte 3422 Literatur

Folgende regional bedeutsame Projekte können insbesondere gefördert werden

  • kreative Projekte, die spartenübergreifende Literatur fördern,
  • Literaturtage oder –werkstätten,
  • Lese-, Schreibe- und Literaturwettbewerbe

Sparte 3423 Film

Institutionell gefördert werden können Einrichtungen, die die gesellschaftliche Akzeptanz des Films als Kulturgut und Bildungsträger sowie die Medienkompetenz bei Kindern und Jugendlichen stärken.
Folgende regional bedeutsame Film- und Videoprojekte können gefördert werden:

  • Projekte, die die Erprobung neuer künstlerischer Ausdrucksformen zum Inhalt haben,
  • Förderung der spartenübergreifenden Zusammenarbeit von Einrichtungen und Projektträgern,
  • Einbeziehung von sozialen Zielgruppen in kulturelle Projekte und künstlerische Prozesse

Sparte 3520 Bibliotheken

  1. Institutionell gefördert werden können nur hauptamtlich geleitete Öffentliche Bibliotheken, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
    • 1.1 sie besitzen regionale Bedeutung auf Grund ihrer Leit- und Betreuungsaufgaben in und für die Region
    • 1.2 sie befinden sich in Mittelzentren bzw. Unterzentren mit Teilfunktion eines Mittelzentrums (nach Landesentwicklungsplan Sachsen)
    • 1.3 sie sind allen Alters-, sozialen und Bildungsgruppen frei zugänglich,
    • 1.4 sie werden von einer hauptamtlich arbeitenden Fachkraft (Diplombibliothekar/in oder Assistent/in) geleitet,
    • 1.5 sie besitzen eine gültige Satzung/Benutzungsordnung, die vom Stadtrat/Gemeinderat beschlossen ist,
    • 1.6 sie sind regelmäßig und mindestens 20 Wochenstunden geöffnet,
    • 1.7 sie nutzen die fachliche Unterstützung durch die Sächsische Landesfachstelle für Bibliotheken,
    • 1.8 ihre Jahresergebnisse werden termingerecht durch die Deutsche Bibliotheksstatistik erfasst,
    • 1.9 die Bibliotheksmitarbeiter nehmen regelmäßig an Fortbildungen teil.
    Bibliotheken, die diese Voraussetzungen vollständig erfüllen und selbstfinanziert an einem Bibliotheksverbund (SachsenOPAC bzw. VogtlandOPAC) teilnehmen, können Zuwendungen bis zu 20% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben erhalten. Die Vogtlandbibliothek Plauen und die Ratsschulbibliothek Zwickau mit ihren regional und überregional bedeutsamen Altbeständen können Zuwendungen bis zu 50% der förderfähigen Gesamtausgaben erhalten. Eine davon abweichende, besondere Förderung erhält die Fahrbibliothek des Vogtlandkreises.
  2. Bibliotheken die die unter 1.3 bis 1.9 aufgeführten Voraussetzungen erfüllen und nicht bereits institutionell gefördert werden, können eine Projektförderung zur Beschaffung von Medien erhalten. Diese Förderung zielt auf eine zusätzliche Erweiterung bzw. Erneuerung des Medienbestandes und steht daher in Abhängigkeit zur Höhe der vom Träger eingesetzten Eigenmittel für Medienbeschaffung.

Sparte 3531 Kultur- und Kommunikationszentren

Kultur- und Kommunikationszentren sind zentrale Einrichtungen eines ganzjährigen Kulturbetriebes. Sie sind baulich, räumlich und technisch speziell ausgestattete Veranstaltungshäuser für alle Arten künstlerischer Ausdrucksformen und Darbietungen. Das Veranstaltungsprogramm wird mit dem Ziel zusammengestellt, einer breiten Öffentlichkeit gegen ein angemessenes Entgelt ein vielseitiges Kulturangebot zu unterbreiten und zugänglich zu machen.
Darüber hinaus stellen sie für ein Nutzungsentgelt Räume und Infrastruktur für individuelle Nutzungen zur Verfügung.
Kultur- und Kommunikationszentren können in Eigenregie kulturelle, künstlerische und gesellschaftliche Projekte planen, organisieren und durchführen.
Die Grundförderung dieser Einrichtungen durch den Kulturraum kann bis zu 20% der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen.

Sparte 3532 - Soziokultur

Für eine institutionelle und projektbezogene Förderung in der Sparte Soziokultur müssen auch unter Beachtung des „Kriterienkatalogs Soziokultur“ des Landesverbandes Soziokultur Sachsen e.V. in seiner jeweils gültigen Fassung insbesondere folgende Mindeststandards erfüllt werden:

  • sie vereinigen immer unter dem Blickwinkel der Kulturarbeit unterschiedliche Arbeitsbereiche in ihren Angeboten, wie z.B.
    • Kunst/Kultur
    • Jugend/Soziales
    • kulturelle und politische Bildung/Information
    • Ökologie/Umweltschutz
    • Toleranz/Demokratie
    • Inter-/Trans-/Multikultur
    • intergenerationelle Arbeit
    • Geschlechtergerechtigkeit
  • sie befassen sich mit mehreren künstlerischen Sparten und sprechen dabei Professionelle als auch Laienschaffende an,
  • sie erleichtern Zugänge zur Kultur – insbesondere für Kinder/Jugendliche und Benachteiligte – und engagieren sich auch kulturpädagogisch,
  • sie offerieren Kulturprogramme, die über die normale Veranstaltungstätigkeit hinausgehen und auch auf eine aktive Mitarbeit der Nutzer/innen orientieren,
  • sie regen ehrenamtliches/bürgerschaftliches Engagement an und
  • sie arbeiten nicht kommerziell, aber wirtschaftlich.

Ausschlussliste

Grundsätzlich nicht gefördert werden durch den Kulturraum Vogtland-Zwickau:

  1. Die Herausgabe von regelmäßig oder auch unregelmäßig erscheinenden Veröffentlichungen sowie die Erstellung und Publikation von Ortschroniken.
  2. Honorare und Fahrten von Künstlern, Kulturgruppen, Orchestern, Instrumentalgruppen, Chören u. a. Ensembles, die sich an Festivals, Ausscheiden, Leistungsvergleichen u. ä. Veranstaltungen außerhalb des Kulturraumes Vogtland-Zwickau beteiligen. Ausgenommen ist die aktive Teilnahme an Wettbewerben, die auf Grund eines Vorausscheides oder einer Delegierung durch einen Fachverband erfolgt.
  3. Orts- und Vereinsjubiläen, Festumzüge, Burgen- und Schlossfeste sowie Park-, Garten-, Volks-, Heimat-, Schützen- und Gewerbefeste, Veranstaltungen mit Marktcharakter, Walpurgisveranstaltungen, Kinderfeste und Faschingsveranstaltungen sowie gesellige Tanz- und Musikveranstaltungen u. ä.
  4. Veranstaltertätigkeit mit überwiegend kommerziellem Charakter.
  5. Bildungseinrichtungen sowie musisch-kulturelle Projekte an Schulen bzw. mit Schülern im obligatorischen Bereich.
  6. Herstellung von projektunabhängigen Medienträgern sowie der Kauf und die Herstellung von Trachten bzw. Uniformen.
  7. Archive sowie nebenberuflich geleitete Bibliotheken.
  8. Tierparks und Tiergärten.

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